Kündigung Telekom. Vertrag bei Umzug

von | Feb 25, 2016 | Anwender, Internet, Recht | 0 Kommentare

Das man seinen Telefon und Internetvertrag ausserordentlich kündigen kann wenn man umzieht und der neue Anbieter die Leistungen am neuen Wohnort nicht mehr anbieten kann ist nichts neues. Auch wenn das noch nicht jedem klar ist und viele Unternehmen versuchen diese Unkenntnis auszunutzen. Neu hingegen ist, das für den Zeitpunkt der Kündigung nicht das Umzugsdatum, sondern der Eingang der Kündigungserklärung entscheidend ist. Das hat jetzt das Amtsgericht Köln entschieden. Alle Details dazu findet ihr auf der Webseite der Kanzlei WBS.

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