EuGH: Webseitenbetreiber dürfen auch weiterhin IP Adressen speichern

von | Mai 18, 2016 | Recht | 0 Kommentare

Gemäß eines Gutachten des Generalanwalt Manuel Campos Sanchez-Bordona für den Europäischen Gerichtshof darf das Speichern von IP-Adressen von Server- bzw. Webseitenbetreibern nicht verboten werden. Das Speichern von IP-Adressen ist wichtig für den Schutz vor Angriffen und der Nachverfolgbarkeit derselben.

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Ohnehin geht die Diskussion meiner Auffassung nach komplett am Thema dabei. Einge gespeicherte IP-Adress ist ja zunächst, wie von der Bundesregierung argumentiert, kein benutzerbezogenes Datum. Sobald sie jedoch in Zusammenhang Cookies oder ähnlichen Mitteln des Tracking eingesetzt wird wird sie das sehr wohl. Ausserdem wird sie natürlich im Moment der Strafverfolgung zu einem personenbezogenem Datum wenn der Telekommunikationanbieter damit die Verbindung zum Inhaber der IP-Adresse zum gegebenen Zeitpunkt herstellt. Davor, also bevor ein strafrechtlicher Zusammenhang von der Statsanwaltschaft festgestellt wurde, sind sie das jedoch nicht.
Selbstverständlich brauchen wir Regeln die den Missbrauch von Tracking regeln, aber das Speichern von IP-Adressen komplett zu verbieten ist nicht nur Unfug sondern auch unrealistisch.

Eine ausführlichere Ausseinandersetzung mit der rechtlichen Seite der Debatte findet Ihr im Blog der Kanzlei WBS.